Schulelternrat


Schulelternrat

Die Erziehungsberechtigten wirken in der Schule mit durch:
1. Klassenelternschaften,
2. den Schulelternrat,
3. Vertreterinnen und Vertreter im Schulvorstand, in Konferenzen und Ausschüssen.
(2) In den Klassenelternschaften haben die Erziehungsberechtigten bei Wahlen und
Abstimmungen für jede Schülerin oder jeden Schüler zusammen nur eine Stimme.
(3) In den Ämtern der Elternvertretung sollen Frauen und Männer gleichermaßen
vertreten sein. Ferner sollen Erziehungsberechtigte ausländischer Schülerinnen und
Schüler in angemessener Zahl berücksichtigt werden.

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